Feb. 28, 2026
Einführung
Europa gilt als zentraler Knotenpunkt des globalen Marktes für hochwertige Baumaschinen und ist bekannt für seine strengen Compliance-Standards, Umweltanforderungen und anspruchsvollen betrieblichen Anforderungen. Für Chinas Kompaktbagger (insbesondere Elektromodelle) ist die Konformitätszertifizierung eine Voraussetzung für den Marktzugang. Dieser Leitfaden ist auf die neuesten EU-Vorschriften abgestimmt (einschließlich der Übergangsbestimmungen für die neuen Vorschriften ab 2027) und bietet eine genaue Aufschlüsselung des zentralen obligatorischen Zertifizierungsrahmens für Kompaktbagger, die auf den europäischen Markt kommen.
Teil 1 Kern-Compliance-Zertifizierungssystem für den europäischen Markt (Implementierungsstandards 2026–2027)
Die CE Die Kennzeichnung dient als zentrale Marktzugangsschwelle in Europa mit unterschiedlichen Zertifizierungsanforderungen je nach Maschinentyp (kraftstoffbetrieben/elektrisch). Am 13. Januar 2027 wird die neue EU-Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) die aktuelle Maschinenrichtlinie vollständig ersetzen, so dass eine technische Anpassung im Vorfeld zwingend erforderlich ist.
I. Universelle obligatorische Zertifizierungen für alle Modelle (grundlegend für den Marktzugang, unverzichtbar)
Solche Zertifizierungen gelten für alle kraftstoffbetriebenen und elektrischen Kompaktbagger und dienen als „harte Schwelle“ für den Eintritt in den europäischen Markt.
| Zertifizierungskategorie | Grundlegende Vorschriften/Standards | Wichtige Compliance-Anforderungen | Wichtige Punkte der Yuchai-Modellanpassung |
| Maschinensicherheitszertifizierung (CE-MD) | Aktuell: 2006/42/ECEGültig ab 2027: Verordnung (EU) 2023/1230Kernnormen: EN ISO 20474-1/-5, EN 1088 | 1. Standardkonfiguration der Kabinen ROPS (Roll-Over Protective Structure) und FOPS (Falling-Object Protective Structure); | Die Modelle Yuchai Z25/Y60E sind mit verstärkten ROPS/FOPS-Kabinen ausgestattet, und das Not-Aus-System ist in den Bediengriff integriert; Das Software-Update-Compliance-Modul wurde vorab bereitgestellt, um die neuen Regulierungsanforderungen für 2027 zu erfüllen. |
| Zertifizierung der elektromagnetischen Verträglichkeit (CE-EMV) | 2014/30/EUKernnormen: EN 13309, EN 61000-6-2/6-4 | Kontrollieren Sie elektromagnetische Emissionen und stellen Sie Störfestigkeit sicher, um negative Auswirkungen auf das Stromnetz und die umliegenden Geräte zu verhindern | Yuchais selbst entwickeltes BMS (Batteriemanagementsystem) hat die EMV-Tests bestanden. Die radseitige Elektroantriebstechnologie zeichnet sich durch ein optimiertes elektromagnetisches Abschirmungsdesign aus, das sich an die europäische Stromnetzumgebung anpasst. |
| Zertifizierung zur Lärmkonformität | 2000/14/EGKernnorm: EN ISO 6396 | Der Gesamtgeräuschpegel der Maschine darf 75 Dezibel nicht überschreiten (bei Betrieb im Freien); Geräuschwerte müssen deutlich gekennzeichnet sein und ein gültiger Prüfbericht muss vorgelegt werden. | Das Leerlaufgeräusch der Elektro-Kompaktbagger von Yuchai liegt unter 75 Dezibel, was selbstverständlich der Norm entspricht und als zentrales Marketing-Verkaufsargument herangezogen werden kann. |

II. Modellspezifische Zertifizierungen (kraftstoffbetrieben vs. elektrisch; Yuchai priorisiert Elektro)
(I) Kraftstoffbetriebene Kompaktbagger: Emissionszertifizierung der Stufe V
Regulierungsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1628
Kernanforderungen: Motoren mit einer Leistung von ≥19 kW müssen mit einem DPF (Dieselpartikelfilter) ausgestattet sein, um Emissionen wie NOx und PM streng zu begrenzen; Modelle mit einer Leistung von
Anpassungshinweise: Für die Einreichung der CE-Zertifizierung der gesamten Maschine ist das offizielle Emissionszertifikat des Motorenlieferanten (z. B. Yanmar, Kubota) erforderlich.
(II) Elektrische Kompaktbagger (Yuchais Kernproduktlinie): Dual-Core-spezifische Zertifizierungen
Elektromodelle sind von der Emissionszertifizierung ausgenommen, müssen jedoch die Doppelzertifizierungen für Batteriesicherheit und elektrische Niederspannungssicherheit bestehen, die die Hauptanliegen europäischer Kunden sind.
1. Obligatorische Batteriesicherheitszertifizierung: UN ECE R100 Rev.3
Von der EU als weltweit höchster Sicherheitsstandard für Traktionsbatterien anerkannt; ohne diese Zertifizierung ist der Marktzugang nach Europa nicht gestattet.
Hauptanforderungen: Bestehen Sie 12 Missbrauchstests, einschließlich Überladung, Kurzschluss, Feuer, Vibration und Thermoschock. Der Widerstand zwischen berührbaren Metallbauteilen muss ≤0,1 Ω betragen (Potenzialausgleich).
Der CATL-angepasste Lithium-Eisenphosphat-Akku (LiFePO4) hat diese Zertifizierung bestanden und das elektrische Anschlussdesign des radseitigen Elektroantriebssystems entspricht vollständig den Potenzialausgleichsanforderungen.
2. Zertifizierung der elektrischen Sicherheit bei Niederspannung (CE-LVD)
Regulierungsgrundlage: 2014/35/EU
Kernnorm: EN 60204-1
Hauptanforderungen: Elektrische Anlagen mit einer Spannung von ≤1000 V AC/1500 V DC müssen die Anforderungen an Isolierung, Erdung und Kurzschlussschutz erfüllen.
Das elektrische System der Elektromodelle von Yuchai verfügt über eine doppelte Isolierung, wobei das Erdungsschutzmodul in die Hauptsteuereinheit (MCU) integriert ist. Alle Anforderungen wurden durch Tests Dritter überprüft.

III. Mehrwertzertifizierungen (empfohlen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt)
1.E-Mark-Zertifizierung: Gilt für Kompaktbagger mit Straßenfahrfunktion. Diese Zertifizierung verbessert die Einhaltung der europäischen Straßenverkehrsvorschriften und verbessert die Vielseitigkeit des Produkts.
2. Autoritätszertifizierung durch Dritte:Prüfberichte renommierter europäischer Institutionen wie TÜV, SGS und BV werden von europäischen Händlern und Kunden leichter anerkannt als solche von inländischen Institutionen.
3. Umweltzertifizierung:Das EU-Umweltzeichen unterstreicht den Null-Emissions-Vorteil von Elektromodellen und steht im Einklang mit den Beschaffungsanforderungen für umweltsensible Szenarien wie europäische kommunale Ingenieur- und Landschaftsbauprojekte.
IV. Kernleitlinien für den Übergang zur neuen Verordnung im Jahr 2027 (wichtige Aktionspunkte)
1.Zeitleiste: Zertifizierungen können entweder nach der alten Richtlinie oder nach der neuen Verordnung bis zum 13. Januar 2027 beantragt werden. Ab diesem Datum werden nur noch Zertifizierungen akzeptiert, die nach der neuen Verordnung ausgestellt wurden.
2. Neue Anforderungen:Es müssen ein formeller Software-Update-Managementplan und ein Bericht zur Cybersicherheitsrisikobewertung vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Gerätesoftware in Übereinstimmung mit den Vorschriften und frei von Cybersicherheitslücken aktualisiert werden kann.
3.Yuchai-Empfehlungen:Integrieren Sie das Software-Update-Modul im Voraus in das Produktdesign. Beauftragen Sie eine europäische Benannte Stelle (NB) mit der Durchführung der Vorzertifizierung gemäß der neuen Verordnung im Voraus, um mögliche Verzögerungen beim Marktzugang zu vermeiden.
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